Der Nachweis solcher Fehler ist durch den AG zu führen; die alleinige Vermutung, daß diese vorlägen, reicht nicht aus. Werden solche Fehler hingegen vom AG nachgewiesen, hat das SC innerhalb der Gewährleistungs-zeit die aufgetretenen Mängel durch Reparatur/Instandsetzung oder Teilersatz kostenfrei zu beseitigen oder, falls dies nicht wirtschaftlich, technisch nicht sinnvoll oder nicht durchführbar ist, kostenlos einen gleichartigen und gleichwertigen Ersatz-Silensor herzustellen und an den AG zu liefern. Sollte hierfür eine erneute Abdrucknahme nötig sein, wird diese für den AG kostenfrei entweder durch den SC in dessen Studio in Lindenfels oder durch Zusendung eines Abdrucksets mit Abdrucknahme durch den AG durchgeführt. Der SC kann alternativ dazu auch die Durchführung einer Abdrucknahme durch den Zahnarzt des AG verlangen, wobei der SC die Kosten hierfür bis zur Höhe des 2,3fachen Gebührensatzes nach GOZ (GOZ-Nr. 0060) übernimmt. Im Gewährleistungsfall darf das SC nach billigem Ermessen alternativ zur Reparatur/Instandsetzung eine Rückgabe des Silensors gegen Rückerstattung des Kaufpreises fordern, wobei für die bisherige bestimmungsgemäße Nutzung des Silensors durch den AG sowie für eventuelle Wertminderungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung vom Rückerstattungsbetrag ein angemessener Abschlag in Abzug gebracht werden darf.
Unabhängig von der obigen Gewährleistung werden vom SC während der gesamten Lebensdauer des Silensor Deluxe sämtliche sinnvoll durchführbaren Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten kostenfrei (außer Versandkosten und Material) erbracht. Als sinnvoll gelten diese Maßnahmen, wenn sie mit einem nicht unverhältnismäßigen, für das SC zumutbaren Aufwand von diesem erbracht werden können, aus technischer Sicht - nach den Regel der Kunst ausgeführt - erfolgversprechend sind und keine nachteiligen Folgewirkungen für den Silensor, dessen Haltbarkeit oder Wirksamkeit zu haben drohen. Der pro Reparaturvorgang notwendige Arbeits- und Materialaufwand darf nicht unverhältnismäßig sein, d. h. die dadurch für das SC anfallenden Kosten für Arbeitszeit und Material dürfen den Restzeitwert des Silensors nicht um mehr als 50% übersteigen. Unverhältnismäßige oder nicht erfolgversprechende Reparaturen können vom SC abgelehnt werden. Schäden aufgrund gegen den fachlichen Rat des SC vom AG beauftragter Reparatur-, Justierungs- oder Veränderungsmaßnahmen am Silensor müssen vom SC nicht kostenfrei im Rahmen des Deluxe-Servicepaketes repariert werden. Wird der Silensor aufgrund von Schäden, die nicht durch Reparatur sinnvoll behoben werden können, unbenutzbar, ist die Neuanfertigung des Silensors kostenpflichtig.
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Der Nachweis solcher Fehler ist durch den AG zu führen; die alleinige Vermutung, daß diese vorlägen, reicht nicht aus. Werden solche Fehler hingegen vom AG nachgewiesen, hat das SC innerhalb der Gewährleistungs-zeit die aufgetretenen Mängel durch Reparatur/Instandsetzung oder Teilersatz kostenfrei zu beseitigen oder, falls dies nicht wirtschaftlich, technisch nicht sinnvoll oder nicht durchführbar ist, kostenlos einen gleichartigen und gleichwertigen Ersatz-Silensor herzustellen und an den AG zu liefern. Sollte hierfür eine erneute Abdrucknahme nötig sein, wird diese für den AG kostenfrei entweder durch den SC in dessen Studio in Lindenfels oder durch Zusendung eines Abdrucksets mit Abdrucknahme durch den AG durchgeführt. Der SC kann alternativ dazu auch die Durchführung einer Abdrucknahme durch den Zahnarzt des AG verlangen, wobei der SC die Kosten hierfür bis zur Höhe des 2,3fachen Gebührensatzes nach GOZ (GOZ-Nr. 0060) übernimmt. Im Gewährleistungsfall darf das SC nach billigem Ermessen alternativ zur Reparatur/Instandsetzung eine Rückgabe des Silensors gegen Rückerstattung des Kaufpreises fordern, wobei für die bisherige bestimmungsgemäße Nutzung des Silensors durch den AG sowie für eventuelle Wertminderungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung vom Rückerstattungsbetrag ein angemessener Abschlag in Abzug gebracht werden darf. Unabhängig von der obigen Gewährleistung werden vom SC während der gesamten Lebensdauer des Silensor Deluxe sämtliche sinnvoll durchführbaren Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten kostenfrei (außer Versandkosten und Material) erbracht. Als sinnvoll gelten diese Maßnahmen, wenn sie mit einem nicht unverhältnismäßigen, für das SC zumutbaren Aufwand von diesem erbracht werden können, aus technischer Sicht - nach den Regel der Kunst ausgeführt - erfolgversprechend sind und keine nachteiligen Folgewirkungen für den Silensor, dessen Haltbarkeit oder Wirksamkeit zu haben drohen. Der pro Reparaturvorgang notwendige Arbeits- und Materialaufwand darf nicht unverhältnismäßig sein, d. h. die dadurch für das SC anfallenden Kosten für Arbeitszeit und Material dürfen den Restzeitwert des Silensors nicht um mehr als 50% übersteigen. Unverhältnismäßige oder nicht erfolgversprechende Reparaturen können vom SC abgelehnt werden. Schäden aufgrund gegen den fachlichen Rat des SC vom AG beauftragter Reparatur-, Justierungs- oder Veränderungsmaßnahmen am Silensor müssen vom SC nicht kostenfrei im Rahmen des Deluxe- Servicepaketes repariert werden. Wird der Silensor aufgrund von Schäden, die nicht durch Reparatur sinnvoll behoben werden können, unbenutzbar, ist die Neuanfertigung des Silensors kostenpflichtig.
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