Der Nachweis solcher Fehler ist durch den AG zu führen; die alleinige
Vermutung, daß diese vorlägen, reicht nicht aus. Werden solche
Fehler hingegen vom AG nachgewiesen, hat das SC innerhalb der
Gewährleistungs-zeit die aufgetretenen Mängel durch
Reparatur/Instandsetzung oder Teilersatz kostenfrei zu beseitigen
oder, falls dies nicht wirtschaftlich, technisch nicht sinnvoll oder nicht
durchführbar ist, kostenlos einen gleichartigen und gleichwertigen
Ersatz-Silensor herzustellen und an den AG zu liefern. Sollte hierfür
eine erneute Abdrucknahme nötig sein, wird diese für den AG
kostenfrei entweder durch den SC in dessen Studio in Lindenfels
oder durch Zusendung eines Abdrucksets mit Abdrucknahme durch
den AG durchgeführt. Der SC kann alternativ dazu auch die
Durchführung einer Abdrucknahme durch den Zahnarzt des AG
verlangen, wobei der SC die Kosten hierfür bis zur Höhe des
2,3fachen Gebührensatzes nach GOZ (GOZ-Nr. 0060) übernimmt. Im
Gewährleistungsfall darf das SC nach billigem Ermessen alternativ
zur Reparatur/Instandsetzung eine Rückgabe des Silensors gegen
Rückerstattung des Kaufpreises fordern, wobei für die bisherige
bestimmungsgemäße Nutzung des Silensors durch den AG sowie für
eventuelle Wertminderungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung
vom Rückerstattungsbetrag ein angemessener
Abschlag in Abzug gebracht werden darf.
Unabhängig von der obigen Gewährleistung werden vom SC
während der gesamten Lebensdauer des Silensor Deluxe sämtliche
sinnvoll durchführbaren Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
kostenfrei (außer Versandkosten und Material) erbracht. Als sinnvoll
gelten diese Maßnahmen, wenn sie mit einem nicht
unverhältnismäßigen, für das SC zumutbaren Aufwand von diesem
erbracht werden können, aus technischer Sicht - nach den Regel der
Kunst ausgeführt - erfolgversprechend sind und keine nachteiligen
Folgewirkungen für den Silensor, dessen Haltbarkeit oder
Wirksamkeit zu haben drohen. Der pro Reparaturvorgang
notwendige Arbeits- und Materialaufwand darf nicht
unverhältnismäßig sein, d. h. die dadurch für das SC anfallenden
Kosten für Arbeitszeit und Material dürfen den Restzeitwert des
Silensors nicht um mehr als 50% übersteigen.
Unverhältnismäßige oder nicht erfolgversprechende Reparaturen
können vom SC abgelehnt werden. Schäden aufgrund gegen den
fachlichen Rat des SC vom AG beauftragter Reparatur-, Justierungs-
oder Veränderungsmaßnahmen am Silensor müssen vom SC nicht
kostenfrei im Rahmen des Deluxe-Servicepaketes repariert werden.
Wird der Silensor aufgrund von Schäden, die nicht durch Reparatur
sinnvoll behoben werden können, unbenutzbar, ist die
Neuanfertigung des Silensors kostenpflichtig.
Konditionen
Die individuelle Schnarcherschiene