Verweigert oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist
das SC von allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer
vollumfänglichen Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das
SC hätten erbracht werden müssen.
Vertragsstornierung und Rückgaberecht: Der Rücktritt vom
Kaufvertrag durch Widerruf des Kaufvertrages ist gemäß § 312g Abs.
1 BGB aufgrund der individuellen Anfertigung auf Kundenmaße
grundsätzlich nicht möglich.
Gewährleistung und Reparaturen:
Für den Silensor Easy gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von
zwei Jahren ab Erhalt. Da es sich bei dem Silensor um eine
individuelle Sonderanfertigung auf Kundenmaß handelt, deren
Anpassung aufgrund ihres besonderen Einsatzzwecks und der
großen Bandbreite von äußeren Einflüssen auf ihre erfolgreiche
Anpassung im Einzelfall auch zahlreiche Nachjustierunge oder
bauliche Veränderungen nötig machen kann, gelten diese nicht als
Mängelbeseitigungsversuche oder Nachbesserungen im Sinne des
BGB.
Aus den vorgenannten Gründen und weil es aufgrund
von ungewöhnlicher Belastung des Silensors durch
den AG (starker Kaudruck, Zähneknirschen,
Einsetzen oder Entfernen des Silensors mit Gewalt, usw.) zu einer
starken Verkürzung der üblichen Haltbarkeitsdauer kommen kann,
gelten nach dem Gefahrenübergang (i. d. R. nach der
Entgegennahme des Silensors durch den AG) aufgetretene Schäden
am Silensor trotz ansonsten bestimmungsgemäßer Nutzung durch
den AG nur dann als Mängel im Sinne der
Gewährleistungsbestimmungen des BGB, wenn die Schäden
hauptsächlich oder ausschließlich auf nachweisbare Herstellungs-
oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Der Nachweis solcher Fehler ist durch den AG zu führen; die alleinige
Vermutung, daß diese vorlägen, reicht nicht aus. Werden solche
Fehler hingegen vom AG nachgewiesen, hat das SC innerhalb der
Gewährleistungszeit die aufgetretenen Mängel durch
Reparatur/Instandsetzung oder Teilersatz kostenfrei zu beseitigen
oder, falls dies nicht wirtschaftlich, technisch nicht sinnvoll oder nicht
durchführbar ist, kostenlos einen gleichartigen und gleichwertigen
Ersatz-Silensor herzustellen und an den AG zu liefern.
Sollte hierfür eine erneute Abdrucknahme nötig sein, wird diese für
den AG kostenfrei entweder durch den SC in dessen Studio in
Lindenfels oder durch Zusendung eines Abdrucksets mit
Abdrucknahme durch den AG durchgeführt. Der SC kann alternativ
dazu auch die Durchführung einer Abdrucknahme durch den
Zahnarzt des AG verlangen, wobei der SC die Kosten hierfür bis zur
Höhe des 2,3fachen Gebührensatzes nach GOZ
(GOZ-Nr. 0060) übernimmt.
Konditionen
Die individuelle Schnarcherschiene