Verweigert oder verzögert der AG diese Mitwirkung schuldhaft, ist 
  das SC von allen Forderungen des AG freigestellt, die bei einer 
  vollumfänglichen Mitwirkung des AG vertragsgemäß noch durch das 
  SC hätten erbracht werden müssen. 
  Vertragsstornierung und Rückgaberecht: Der Rücktritt vom 
  Kaufvertrag durch Widerruf des Kaufvertrages ist gemäß § 312g Abs. 
  1 BGB aufgrund der individuellen Anfertigung auf Kundenmaße 
  grundsätzlich nicht möglich. 
  Gewährleistung und Reparaturen:
  Für den Silensor Easy gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 
  zwei Jahren ab Erhalt. Da es sich bei dem Silensor um eine 
  individuelle Sonderanfertigung auf Kundenmaß handelt, deren 
  Anpassung aufgrund ihres besonderen Einsatzzwecks und der 
  großen Bandbreite von äußeren Einflüssen auf ihre erfolgreiche 
  Anpassung im Einzelfall auch zahlreiche Nachjustierunge oder 
  bauliche Veränderungen nötig machen kann, gelten diese nicht als 
  Mängelbeseitigungsversuche oder Nachbesserungen im Sinne des 
  BGB.
  Aus den vorgenannten Gründen und weil es aufgrund 
  von ungewöhnlicher Belastung des Silensors durch 
  den AG (starker Kaudruck, Zähneknirschen, 
 
 
 
  Einsetzen oder Entfernen des Silensors mit Gewalt, usw.) zu einer 
  starken Verkürzung der üblichen Haltbarkeitsdauer kommen kann, 
  gelten nach dem Gefahrenübergang (i. d. R. nach der 
  Entgegennahme des Silensors durch den AG) aufgetretene Schäden 
  am Silensor trotz ansonsten bestimmungsgemäßer Nutzung durch 
  den AG nur dann als Mängel im Sinne der 
  Gewährleistungsbestimmungen des BGB, wenn die Schäden 
  hauptsächlich oder ausschließlich auf nachweisbare Herstellungs- 
  oder Materialfehler zurückzuführen sind.
  Der Nachweis solcher Fehler ist durch den AG zu führen; die alleinige 
  Vermutung, daß diese vorlägen, reicht nicht aus. Werden solche 
  Fehler hingegen vom AG nachgewiesen, hat das SC innerhalb der 
  Gewährleistungszeit die aufgetretenen Mängel durch 
  Reparatur/Instandsetzung oder Teilersatz kostenfrei zu beseitigen 
  oder, falls dies nicht wirtschaftlich, technisch nicht sinnvoll oder nicht 
  durchführbar ist, kostenlos einen gleichartigen und gleichwertigen 
  Ersatz-Silensor herzustellen und an den AG zu liefern.
  Sollte hierfür eine erneute Abdrucknahme nötig sein, wird diese für 
  den AG kostenfrei entweder durch den SC in dessen Studio in 
  Lindenfels oder durch Zusendung eines Abdrucksets mit 
  Abdrucknahme durch den AG durchgeführt. Der SC kann alternativ 
  dazu auch die Durchführung einer Abdrucknahme durch den 
  Zahnarzt des AG verlangen, wobei der SC die Kosten hierfür bis zur 
  Höhe des 2,3fachen Gebührensatzes nach GOZ 
  (GOZ-Nr. 0060) übernimmt.
 
 
 
  
 
 
 
 
  Konditionen
 
 
 
  
 
 
  
 
 
 
 
  Die individuelle Schnarcherschiene